Beschreibung
DIN 580 Ringschrauben Stahl C15E feuerverzinkt
Diese Gruppenproduktseite bündelt die verfügbaren Ringschrauben nach DIN 580 aus Stahl C15E in der Ausführung feuerverzinkt. Vergleichen Sie Gewindegröße, Verpackungseinheit, Preis und Verfügbarkeit und öffnen Sie anschließend die passende Variante.
Technische Merkmale auf einen Blick
- NormDIN 580
- ProdukttypRingschraube / Transportöse
- WerkstoffStahl C15E
- Ausführungfeuerverzinkt
- GewindegrößenM8 bis M24
- Sortiment6 direkt zugeordnete Varianten
Oberfläche und Werkstoff: Die feuerverzinkte Ausführung besitzt einen Zinküberzug. Prüfen Sie Gewinde, Gegenbauteil, Einbausituation und die Eignung der Oberfläche für die konkrete Umgebung.
In vier Schritten zur passenden Ringschraube
Funktion und typische Anwendungen
Ringschrauben werden in ein geeignetes Gewinde eingeschraubt und bilden einen Anschlagpunkt für passende Hebe- oder Anschlagmittel. Typische Einsatzfelder liegen im Maschinen- und Anlagenbau, bei Montage- und Transportaufgaben sowie beim Bewegen dafür geeigneter Bauteile.
Sicherheit: Die zulässige Tragfähigkeit hängt unter anderem von Nenngröße, Belastungsrichtung und Einbausituation ab. Gewinde und Auflagefläche müssen geeignet sein, der Bund muss plan aufliegen. Prüfen Sie die konkrete Ausführung und die geltenden Betriebs- und Prüfvorgaben.
Häufige Fragen
Welche Größen umfasst diese Produktgruppe?
Das aktuell direkt zugeordnete Sortiment umfasst 6 Varianten in M8 bis M24. Verbindlich sind die jeweils sichtbaren Einzelartikel.
Was ist bei Werkstoff und Oberfläche zu beachten?
Die feuerverzinkte Ausführung besitzt einen Zinküberzug. Prüfen Sie Gewinde, Gegenbauteil, Einbausituation und die Eignung der Oberfläche für die konkrete Umgebung.
Welche Tragfähigkeit hat eine Ringschraube?
Die zulässige Tragfähigkeit ist nicht für alle Varianten gleich. Sie hängt von Größe, Belastungsrichtung, Einbausituation und den produktspezifischen Vorgaben ab.
Was muss bei der Montage beachtet werden?
Gegengewinde, Einschraubtiefe und Auflagefläche müssen geeignet sein. Der Bund muss plan anliegen; Belastung und Ausrichtung sind nach den Vorgaben der konkreten Ausführung zu beurteilen.
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